README
V1.01
Besonderen Dank an Dale und Snoopy
für ihren Patch-Mod
VERBESSERUNGEN
Ausführbare PITBOSS-Datei veröffentlicht
Das Ende des Spiels wird verlängert, wenn eine Kolonie
die Unabhängigkeit erklärt.
- 100 Runden in normaler Geschwindigkeit
Missionare können jetzt beim Versuch, eine Mission zu etablieren, scheitern.
- Der gescheiterte Aufbau einer Mission
verärgert den eingeborenen Häuptling.
Man kann jetzt von Europa zum westlichen Rand der Karte
segeln.
Der Text, der erscheint, wenn Ureinwohner ihre Siedlungen
verlassen, ist jetzt weniger verwirrend.
Missionen schicken Konvertierte Ureinwohner jetzt immer zu
dem Spieler, der sie etabliert hat.
Es gibt eine Warnmeldung, wenn eine
Siedlung mehr Rohstoffe benötigt.
Es gibt eine Warnmeldung, wenn die Grenze der
Lagerkapazität für gelagerte Güter erreicht wird.
Die KI versucht, mehr Verteidiger in ihren Siedlungen zu
produzieren.
Die KI versucht, sich besser auf die Revolution
vorzubereiten.
Die KI setzt den König ein, um Schätze zu
transportieren, wenn keine Galeonen verfügbar sind.
Die KI weiß, wie man Schätze aufnimmt, ohne sie in eine Siedlung zu bringen.
VERBESSERUNGEN DER BALANCE
Die Königlichen Expeditionsstreitmächte
vergrößern sich im Verlauf des Spiels je nach Schwierigkeitsgrad
weniger schnell.
Der König hat mit höherer
Wahrscheinlichkeit ausgeglichene Königliche Expeditionsstreitmächte
(statt nur Truppen und keine Schiffe, z. B.).
Anführer von KI-Kolonien sind
weniger freundlich.
KI-Ureinwohner-Staatsoberhäupter
erklären mit höherer Wahrscheinlichkeit den Krieg aufgrund von
Grenznähe.
Die Breite Europas ist nun ein
prozentualer Anteil der Kartengröße.
Europäisches Gelände ist
jetzt mindestens vier Geländefelder vom nahen Land
entfernt.
Je nach Schwierigkeitsgrad bekommt die KI Geld umsonst.
Die Forderungen des Königs zu erfüllen
verzögert die Vergrößerung seiner Expeditionsstreitmächte.
Große Generäle tauchen bei den
Geschwindigkeiten Marathon und Episch häufiger auf.
Die für die Immigration benötigten Kreuze-Stufen
werden langsamer gesteigert.
Die für die Graduierung benötigten Bildungspunkte
werden langsamer gesteigert.
Zwischen Kolonien wird zu Beginn ein
Friedensvertrag über 20 Runden geschlossen.
Die Bevölkerung wirkt sich nicht mehr auf die Punkte
aus - nur Land und Gründerväter.
Der Preis von Pferden in Europa wurde erhöht.
Ureinwohner ändern das
gewünschte Gut nur, wenn sie dieses Gut erhalten haben.
Militärische Schiffe (Fregatte,
Linienschiff, Schlachtschiff) können nicht in Ureinwohner-Siedlungen
eindringen.
Es ist nie teurer, Immigranten zu
beschleunigen, als sie zu kaufen.
Die Startposition wird nun zufällig gewählt, wenn
Sie alle Schiffe verloren haben.
Der Inlandsberater ist nicht mehr
verfügbar, wenn der Handelsbildschirm angezeigt wird.
Erkundungspunkte werden nicht mehr an
die Spielgeschwindigkeit angepasst.
Konvertierte Ureinwohner können nicht
mehr in Ureinwohner-Siedlungen ausgebildet werden.
Konvertierte Ureinwohner können keine
Missionare mehr werden.
Durch Lagerhauserweiterung gehandelte
Güter werden bei Steuererhöhungen berücksichtigt.
Boykottierte Güter werden bei
Steuererhöhungen nicht mehr berücksichtigt.
Sklaverei bringt zusätzliche
Hämmer mit sich.
FEHLERKORREKTUREN
Der bewaffnete berittene Krieger
erhält keine Verteidigungsboni.
Der bewaffnete Krieger erhält Verteidigungsboni.
Verlorene Produktion korrigiert.
Gleichzeitige Graduierung von zwei
Bürgern in einer Runde korrigiert.
Vertauschte Beschriftung von 'Handelswege
zuweisen'-Tooltipps korrigiert.
Einige Probleme mit Startpositionen
behoben.
Der König verlangt kein Geld mehr, nachdem Sie die
Unabhängigkeit erklärt haben.
Der König erhebt keine Steuern mehr, nachdem Sie die
Unabhängigkeit erklärt haben.
Der König vergrößert seine
Expeditionsstreitmächte nicht mehr, nachdem Sie die Unabhängigkeit
erklärt haben.
Einheiten verlassen ihre Gruppen, wenn sie
nach Europa reisen.
Einheiten verlassen ihre Gruppen, wenn sie
von Ureinwohnern ausgebildet werden.
Doppeltes Bewegen auf Gelände nach
einer Beförderung funktioniert jetzt richtig.
Textfehler mit falschem Token behoben.
Geschenkte Fracht verschwindet nicht mehr.
Exploit behoben, durch den beim Schenken einer Wagenladung
Güter in einer Stadt die Güterzahl verdoppelt wurde.
Der Bildungspunkte-Grenzwert steigert sich
je Stadt, wie beabsichtigt, und nicht je Spieler.
ANDERE ÄNDERUNGEN
Automatisierte Pioniere entfernen keine
Geländeeigenschaften von verbesserten Geländefeldern, auf denen sie
arbeiten.
Obergrenze bei Produktionsüberschüssen
entfernt.
Kolonisten können sich Siedlungen
auch nach dem Bewegen anschließen.
Einheiten, die nach der Revolution in
Europa zurückgelassen werden, werden eliminiert, wenn in der Verfassung
'Wahlen' gewählt wird.
Der Bildungspunkte-Grenzwert steigert sich
je Stadt, wie beabsichtigt, und nicht je Spieler.
Der König hat mit höherer
Wahrscheinlichkeit ausgeglichene Königliche Expeditionsstreitmächte
(statt nur Truppen und keine Schiffe, z. B.).
Exploit behoben, durch den beim Schenken einer Wagenladung
Güter in einer Stadt die Güterzahl verdoppelt wurde(!)
Geschenkte Fracht verschwindet nicht mehr.
Textfehler mit falschem Token behoben.
Sklaverei bringt zusätzliche
Hämmer mit sich.
Das Kapitel „Gebäude“ im Abschnitt
„Spielkonzepte“ der Zivilopädie enthält die unzutreffende
Information dass einem Gebäude der Verbesserungsstufe 1 nur ein Kolonist
zugewiesen werden kann. Dies wurde geändert, so dass
jedem Gebäude der Verbesserungsstufe 1 und 2 jeweils zwei Kolonisten
zugewiesen werden können.
HINWEIS: Bei bestimmten Grafikkarten kann es zu einem
Ruckeln der Einleitungs-, Revolutions- und Siegvideos kommen. Um dies zu
umgehen, stellen Sie das Antialiasing einfach auf 0x herunter oder stellen Sie das Grafikdetail auf 'Niedrig'.
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Betriebssystem:
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|
Windows® 2000/XP/Vista
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Prozessor:
|
|
Intel Pentium 4- oder AMD
Athlon-Prozessor mit mindestens 1,2 GHz
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Arbeitsspeicher:
|
|
256 MB RAM (Windows 2000) / 512
MB RAM (Windows XP)
|
|
Freier Festplattenspeicher:
|
|
1,7 GB
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DVD-ROM-Laufwerk:
|
|
4X
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Grafik:
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DirectX 9.0c-kompatible
64-MB-Grafikkarte mit Shader 1.1-Unterstützung oder neuer
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Sound:
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|
DirectX 9.0c-kompatible
Soundkarte
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|
DirectX®:
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Sid Meier's Civilization 4: Colonization
DirectX®-Version
|
|
Betriebssystem:
|
|
Windows®
2000/XP/Vista
|
|
Prozessor:
|
|
Intel
Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,8 GHz
|
|
Arbeitsspeicher:
|
|
512
MB RAM
|
|
Freier Festplattenspeicher:
|
|
1,7
GB
|
|
DVD-ROM-Laufwerk:
|
|
4X
|
|
Grafik:
|
|
128-MB-Grafikkarte
mit DirectX 9-Unterstützung (Pixel- & Vertex-Shader)
|
|
Sound:
|
|
DirectX
9.0c-kompatible Soundkarte
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|
DirectX®:
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|
Sid Meier's Civilization 4: Colonization
DirectX®-Version
|
Unterstützte Betriebssysteme
|
Windows 2000
|
|
Service
Pack 1 oder neuer MIT Internet Explorer 6.0 oder neuer
|
|
Windows XP
|
|
Home
oder Professional mit Service Pack 1 oder neuer
|
|
Windows Vista
|
|
Alle
Versionen
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INSTALLATION & EINSTELLUNGEN
Installation von Civilization IV:
Colonization
Vor der Installation
Bevor Sie Sid Meier’s Civilization IV: Colonization installieren, vergewissern
Sie sich, dass Ihr Computer die oben
aufgeführten Minimum-Systemanforderungen erfüllt.
Wir empfehlen
Ihnen außerdem, Ihre Festplatte mit den Programmen
Datenträgerbereinigung und Defragmentierung für die Installation
vorzubereiten. Beide Anwendungen sind fester
Bestandteil von Windows®
und sind dafür bestimmt, Probleme, die die Installation oder den Ablauf
des Spiels behindern könnten, zu erkennen und zu beseitigen.
So starten Sie die Programme und optimieren Ihre
Festplatte:
- Öffnen
Sie den "Arbeitsplatz" Ihres Computers.
- Klicken Sie
mit der rechten Maustaste auf die Festplatte, die für die
Installation verwendet wird (gewöhnlich C:).
- Klicken Sie
auf "Eigenschaften".
- Wählen
Sie die Registerkarte "Extras".
- Klicken Sie
auf "Jetzt prüfen...", um Datenträgerbereinigung zu
starten.
- Wenn
Datenträgerbereinigung die Überprüfung abgeschlossen hat, wiederholen
Sie die Schritte 1 bis 4 und klicken Sie dann auf "Jetzt
defragmentieren...", um das entsprechende Programm zu starten.
Bedenken Sie bitte, dass das Defragmentieren der Festplatte recht lange
dauern kann. Sie können das Defragmentierungsprogramm auch bedenkenlos
über Nacht laufen lassen.
Das Spiel installieren
Befolgen Sie folgende Schritte,
um Civilization IV: Colonization zu installieren:
- Sid Meier’s
Civilization IV muss
vor der Installation von Sid Meier’s Civilization IV: Colonization bereits installiert sein.
- Legen Sie die DVD von Sid Meier’s Civilization IV: Colonization in das DVD-ROM-Laufwerk Ihres Computers ein.
- Sofern AutoPlay auf Ihrem Computer nicht deaktiviert
ist, wird automatisch ein Fenster geöffnet, über das Sie die
Installation starten können. Öffnet
sich dieses Fenster nicht, öffnen Sie den "Arbeitsplatz".
Doppelklicken Sie zunächst auf den Laufwerksbuchstaben des
DVD-ROM-Laufwerks und dann auf die Datei Setup.exe.
- Folgen Sie
den Anweisungen auf dem Bildschirm, die Sie durch die Installation
führen.
Starten des Spiels
Wenn der Installationsvorgang abgeschlossen ist, wählen Sie im
AutoPlay-Menü 'Spielen'. Zum Spielen muss die Colonization-DVD eingelegt
sein.
Benutzerrechte
Sie müssen auf dem Computer, auf dem Sie
Civilization IV: Colonization installieren wollen, über
Administrationsrechte verfügen.
Während der Installation von Civilization IV: Colonization wird Ihr System daraufhin
überprüft, ob die auf der Sid
Meier's Civilization IV: Colonization-DVD enthaltene Version von
DirectX® installiert ist. Falls diese nicht installiert ist, aktualisiert
die Installation automatisch Ihre Version von DirectX®.
Sie können das Spiel auf
verschiedene Arten starten.
- Legen Sie die DVD von Sid Meier’s Civilization IV: Colonization in das DVD-ROM-Laufwerk Ihres Computers ein und klicken Sie auf
"Spielen".
- Wenn Sie während der Installation eine
Verknüpfung auf Ihrem Desktop angelegt haben, können Sie das
Spiel mit einem Doppelklick auf das entsprechende Symbol starten. (Mit Vista sollten Sie das Spiel über das
Spieleexplorer-Menü aufrufen.)
- Sie können das Spiel auch über das
Windows-Startmenü aufrufen: Wählen Sie den Pfad Start -> Programme ->
Firaxis Games -> Sid Meier’s
Civilization 4: Colonization und klicken Sie dort auf Colonization
starten.
Den Spielfluss auf langsameren Computern
optimieren
Wenn das Spiel auf Ihrem Computer nur sehr langsam läuft,
vermindern Sie alle Grafikdetails auf das Minimum. Verändern Sie dann nach
und nach alle Einstellungen, bis Sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Spielbarkeit und grafischer Qualität gefunden haben. Sie können die
Grafik-Einstellungen aufrufen, indem Sie die Tasten [Strg + O] drücken
oder im Hauptmenü des Spiels den Punkt Optionen wählen.
Allgemeine Fehlerbehebung
Veraltete
oder unpassende Grafikkarten-Treiber sind der Hauptgrund für den
größten Teil aller möglichen Probleme mit der Grafik. Bevor Sie
sich mit einem Problem an den Kundendienst wenden, vergewissern Sie sich bitte,
dass Sie den aktuellsten offiziell vom Hersteller Ihrer Grafikkarte
veröffentlichten Treiber installiert haben.
Sie erhalten beim Spielstart eine Fehlermeldung,
dass DirectX nicht initialisiert werden konnte?
Dieses Problem tritt in der Regel
bei Systemen mit ATI-Grafikkarten auf. Bitte folgen Sie diesem Link für
eine genaue Anleitung, wie das Problem zu lösen ist:
http://www.2kgames.com/civ4/support.htm
Wenn der Sound des Spiels nicht fehlerfrei abgespielt wird (z. B.
falsche Lautstärke, fehlende Audiokanäle, Abstürze oder andere
Probleme), schalten Sie den Treiber
für Ihre Soundkarte auf den Standardtreiber MILES Fast 2D um.
Wir empfehlen eine Breitband-Internetverbindung.
Falls Sie im Multiplayer-Modus Probleme damit haben,
dass Internetspiele nicht mehr synchron laufen, weil Spieler versuchen, per
"Hot Join" eine KI-kontrollierte Zivilisation zu übernehmen, oder
aus dem Spiel ausgestiegen sind, bitten Sie den Host, das Spiel zu speichern
und es vom Hauptmenü aus neu zu starten.
Falls ein Spieler unabsichtlich die Verbindung zum
Spiel verliert, sollten besser alle anderen Spieler im Demokratie-Bildschirm
auf ihn warten, als dass er per "Hot Join" in das laufende Spiel
einsteigt.
Obwohl Multiplayer-Spiele mit bis zu 18 Spielern
möglich sind, unterstützen wir offiziell lediglich ein Maximum von 12
Spielern. Eine größere Zahl ist nicht empfohlen.
Spielstände
werden in einem eigens dafür angelegten Unterordner im Ordner "Eigene
Dateien" gespeichert. Um den Ordner aufzurufen, öffnen Sie
zunächst "Eigene Dateien" und dann den Ordner "Eigene
Spiele", in dem Sie den Ordner "Colonization" finden.
Ein Spielstand von Civilization IV: Colonization hat die Dateiendung ".ColonizationSave", der Weltenbauer verwendet
die Dateiendung ".ColonizationWBSave". Sie können diese Dateien genauso kopieren oder löschen wie
jede andere Datei. Es ist jedoch nicht ratsam, diese Dateien umzubenennen, da
das Spiel nur Dateien mit einem bestimmten Namen als ladbar erkennt.
Wenn Sie doppelt auf einen Spielstand klicken, werden Civilization IV: Colonization und der
Spielstand direkt geladen.
Erfahrene User können verschiedene
Einstellungen und Optionen verändern, indem sie die .ini-Datei des Spiels
editieren. Sie finden diese Datei im Ordner Eigene Dateien -> Eigene
Spiele -> Colonization. Öffnen Sie die Datei
CivilizationIV.ini. Es handelt sich dabei um eine
Standard-Textdatei, die mit dem Texteditor, der ein fester Bestandteil von
Windows® ist, bearbeitet werden kann.
In der Datei
Civilization4.ini sind alle Optionen enthalten, die vom Spieler verändert
werden können:
|
ScreenHeight
|
|
Auflösung (Höhe)
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ScreenWidth
|
|
Auflösung (Breite)
|
|
MouseScrolling
|
|
Scrollen im Fenster-Modus
zulassen
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QuickStart
|
|
Direkt im Spiel starten
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PlayMusic
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|
Musik ein-/ausschalten
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FullScreen
|
|
Fenster-Modus ein-/ausschalten
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|
NoMovies
|
|
Abspielen von Filmen
ein-/ausschalten
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|
AutoSaveInterval
|
|
Festlegen, wie oft automatisch
gespeichert werden soll
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|
AudioEnable
|
|
Audio ein-/ausschalten
|
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Language
|
|
Sprache im Spiel einstellen
|
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Mod
|
|
Speziellen
Mod im Spiel laden lassen
|
Um
möglichst viel Spaß an Civilization
IV: Colonization zu haben, besuchen Sie unsere
Internetseite: http://www.2kgames.com/
Lizenz- und Garantiebedingungen
LIZENZ- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenz- und
Garantiebedingungen stellen eine abschließende Vereinbarung zwischen der
Take 2 Interactive GmbH ("Take 2"), mit Sitz in München, und dem
Kunden über die Benutzung dieses Computer-/Videospiels
("Spiel"), des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials
sowie über die Haftung für etwaige Mängel dieser
Gegenstände dar.
(2) Dritte, insbesondere
Verkäufer, sind nicht befugt, Nutzungsgestattungen oder Garantieerklärungen
irgendwelcher Art zu Lasten von Take 2 abzugeben.
§ 2 Urheberrechte
und gewerbliche Schutzrechte
(1) Das Spiel ist zugleich
audiovisuelle Darstellung und Computerprogramm ("Programm") und
unterliegt daher dem besonderen Schutz der §§ 69a ff. UrhG.
(2) Take 2 behält sich
sämtliche an oder im Zusammenhang mit dem Spiel, dem Benutzerhandbuch
sowie dem sonstigen Begleitmaterial begründeten Rechte vor. Sie bleibt
insbesondere Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte
an den audiovisuellen Darstellungen des Spiels und an Teilen hieraus (wie z.B.
Charakteren, Charakternamen, Handlungselementen, Dialogen, Szenen, Figuren,
bildlichen Darstellungen und akustischen und musikalischen Elementen). Sie
bleibt auch Inhaberin der Marken, Titel und sonstigen Kennzeichenrechte.
§ 3
Nutzungshandlungen, Beschädigung des Originaldatenträgers
(1) Der Kunde darf nur die
für die private Benutzung des Spiels notwendigen Nutzungshandlungen
vornehmen.
(2) Das Vervielfältigen
des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials ist untersagt.
(3) Wird der
Originaldatenträger beschädigt oder in sonstiger Weise unbrauchbar,
so kann der Kunde die Rechte des § 13 Abs. 3 geltend machen bzw. –
wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen – gegen Einsendung des
Originaldatenträgers bei Take 2 eine Ersatzkopie anfordern. Der Kunde hat
hierfür eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € zu entrichten.
Das Verfahren zum Erwerb der Ersatzkopie ist im Benutzerhandbuch unter dem
Punkt "CD-Tausch" genauer beschrieben.
§ 4
Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1) Der Kunde darf das
gelieferte Spiel auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen.
Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er das Spiel von der bisher
verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern,
Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist
unzulässig.
(2) Der Einsatz des
überlassenen Spiels innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen
Mehrstationen-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit
zeitgleicher Mehrfachnutzungen des Spiels geschaffen wird, es sei denn der
Kunde erwirbt eine gesonderte Netzwerklizenz.
§ 5 Dekompilierung
und Programmänderungen
(1) Die
Rückübersetzung des im Spiel enthaltenen Programmcodes in andere
Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der
Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Programms
(Reverse-Engineering) sind unzulässig.
(2) Die Entfernung des
Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die
störungsfreie Spielnutzung beeinträchtigt oder verhindert und bzw.
Take 2 trotz einer entsprechenden Mitteilung des Kunden unter genauer
Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb
von vier Wochen beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Spiels entfernt werden. Für
die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit
durch den Kopierschutz trägt der Kunde die Beweislast. Die besondere
Informationspflicht des Kunden nach § 11 der vorliegenden Lizenz- und
Garantiebedingungen ist zu beachten.
(3) Urhebervermerke, Seriennummern sowie
sonstige der Spielidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall
entfernt oder verändert werden.
§ 6
Spieländerungen
(1) Es ist dem Kunden
gestattet, unter Verwendung des Spiels, des Benutzerhandbuchs und des sonstigen
Begleitmaterials, insbesondere unter Verwendung des Level Editor, neue Levels,
"Add-on"-Pakete oder andere, auf dem Spiel beruhende Produkte
(gemeinsam "Spieländerungen" genannt) herzustellen und zu
verbreiten, wenn er dabei folgende Bedingungen beachtet: (a) die
Spieländerungen müssen, um spielfähig zu sein, einer legal
erworbenen Originalversion des Spiels bedürfen; (b) sie dürfen keine
in irgendeiner Weise geänderte Spielausführungsdatei enthalten; (c)
sie dürfen weder die Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits-
oder Kennzeichenrechte) noch gesetzliche Bestimmungen (z.B.
Jugendschutzgesetze) verletzen; (d) die Nutzung und der Vertrieb der Spieländerungen muss
unentgeltlich erfolgen, d.h. weder der Kunde noch ein Dritter darf in
irgendeiner Weise von der Nutzung oder dem Vertrieb der Spieländerungen
finanziell profitieren; (e) für den Level Editor und anderen Entwicklungstools
wird kein Support nach § 13 gewährt. Take 2 befürwortet die
nicht-kommerzielle Verbreitung von qualitativ hochwertigen
Spieländerungen.
(2) Mit Zustimmung von Take
2, d.h. aufgrund einer gesonderten, schriftlichen Lizenzvereinbarung zwischen
Take 2 und dem Kunden, darf der Kunde die Spieländerungen kommerziell
vertreiben.
§ 7 Nicht gestattete
Nutzungshandlungen
(1) Sofern dies durch diese
Lizenz- und Garantiebedingungen oder das Gesetz nicht ausdrücklich
gestattet ist, ist der Kunde nicht berechtigt, das Spiel, das Benutzerhandbuch
sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile (z.B. Charaktere, Figuren,
Dialoge oder sonstige Elemente) hieraus zu vervielfältigen, zu
verändern, zu verbreiten (insbesondere zu vermieten oder zu verleihen) oder
öffentlich wiederzugeben. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet,
das Spiel, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile
hieraus über das Internet oder ein vergleichbares Netz zum Abruf
zugänglich zu machen oder an eine andere Person (z.B. über E-mail
oder über einen Internet-Dateidienst wie FTP oder Peer-to-Peer) zu
übertragen.
(2) Grundsätzlich
stellt jede nicht nach diesen Lizenz- und Garantiebedingungen oder das Gesetz
gestattete Vervielfältigung, Verbreitung (insbesondere über das Internet
oder vergleichbare Netze) oder öffentliche Wiedergabe des Spiels, des
Benutzerhandbuchs oder des sonstigen Begleitmaterials ein
Urheberrechtsverletzung dar, die von Take 2 zivil- und gegebenenfalls auch
strafrechtlich verfolgt wird.
§ 8 Weiterveräußerung
(1) Der Kunde darf das Spiel
einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials
auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der
erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden
Lizenz- und Garantiebedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Infolge
der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Spielnutzung.
(2) Der Kunde darf das Spiel
nicht an Dritte veräußern, wenn der begründete Verdacht
besteht, der Dritte werde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzen,
insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
§ 9
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften. Eine weitergehende Gewährleistung oder
Garantie besteht nicht. Take 2 übernimmt insbesondere keine Gewähr
oder Garantie dafür, dass das Spiel den Anforderungen oder Zwecken des
Kunden genügt.
§ 10 Support
Der von Take 2 gewährte
Support ergibt sich aus dem Benutzerhandbuch und dem sonstigen Begleitmaterial.
§ 11
Informationspflichten
Darf der Kunde nach § 4
Abs. 2 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen den Kopierschutz oder
sonstige Schutzroutinen entfernen, muss er die Vornahme der entsprechenden
Programmänderung Take 2 schriftlich anzeigen. Die Mitteilung muss eine
möglichst genaue Beschreibung der Störungssymptome, der vermuteten
Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der
vorgenommenen Programmänderung umfassen.
§ 12
Vertragslaufzeit
Die Nutzungsgestattung endet
automatisch, wenn der Kunde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzt.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1) Auf sämtliche
Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und
Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen Take 2 und dem Kunden
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem von diesen
Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen Take
2 und dem Kunden ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat -
der Geschäftssitz von Take 2. Take 2 ist jedoch berechtigt, den Kunden
auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfülungsort
für sdmtliche Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz-
und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhdltnis zwischen dem Kunden -
soweit dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - und Take 2 ist
der Geschdftssitz von Take 2.
©
2008 Take-Two Interactive Software und Tochtergesellschaften. Alle Rechte
vorbehalten.
Sid Meier ’s
Civilization IV: Colonization,
Civ, Civilization, 2K Games, das 2K-Logo, Firaxis Games, das Firaxis-Spielelogo
und Take-Two Interactive Software sind Warenzeichen bzw. eingetragene
Warenzeichen von Take-Two Interactive Software, Inc. Entwickelt
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©1991-2008 RAD Game Tools, Inc. Teile dieser Software sind unter Lizenz
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Handelsnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
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